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Pressemitteilung zu BND-Spenden

Weilheim, 5. Dezember 2006


Auf seiner ersten Sitzung nach der Veröffentlichung des so genannten Schäferberichts hat der Vorstand des Forschungsinstituts für Friedenspolitik e.V. beraten, wie mit den unerbetenen und mit keiner Gegenleistung verbundenen Spenden eines Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes an das FF - in den Jahren 2003/2004 insgesamt 984,- € - umzugehen sei.

Zur Diskussion standen die Alternativen: Rückzahlung an den BND, Einbehaltung als Schmerzensgeld für die illegale Observation des FF zwischen 1993 und 2003 oder Weiterleitung an indirekte Opfer des deutschen Auslandsnachrichtendienstes.

Der Vorstand traf einstimmig die Entscheidung, die Spende an Folteropfer aus der Türkei weiterzuleiten. Der BND trägt durch seine jahrelange Kooperation mit den türkischen Geheimdiensten - besonders durch die Weitergabe von Daten vornehmlich kurdischer Oppositioneller aus der Bundesrepublik - an der brutalen Verfolgungspraxis Mitverantwortung trägt. Namentlich geht das Geld an Medine Songün, deren Schicksal beispielhaft für die politische Verfolgung von Kurdinnen und die Ignoranz des deutschen Rechtsstaats gegenüber Folteropfern, und insbesondere gegenüber Opfern geschlechtsspezifischer Verfolgung, steht.

Cornelia Folger, Erich Schmidt-Eenboom, Peter Weiß, Dr. Marianne Zepp

 

Die Fakten zum Fall von Cecik Songün

Medine Songün, geboren 1958, erlitt das Schicksal vieler Frauen aus der Türkei. Sie stammt aus einem Dorf in der Nähe von Tunceli, einer Stadt, die als Hochburg kurdischer Aufstände gilt. Hier leben vor allem kurdische Aleviten. In den 1990er Jahren, als der Krieg zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK-Guerilla in vollem Gange war, war die Provinz Tunceli Ausnahmezustandsgebiet und es wurde sogar ein Jahre andauerndes Lebensmittelembargo über die Provinz verhängt, weil viele einfache Bauernfamilien die Guerilla mit Kleidung und Lebensmitteln versorgten.

Frau Songün ist verheiratet und hat acht Kinder, sieben Töchter und einen Sohn. Der Ehemann hat die Familie 1991 aus Gründen politischer Verfolgung verlassen und ist nach Deutschland geflohen. Seine Frau blieb im Dorf und wurde ab 1993, als Soldaten zunehmend die Region und die Bevölkerung drangsalierten, häufig zu Verhören in die örtliche Polizeiwache abgeführt und geschlagen, später auch gefoltert und von den dortigen Sicherheitskräften vergewaltigt. Das gesamte Dorf, aus dem Medine Songün stammt, wurde zerstört, die Bevölkerung vertrieben. Frau Songün schickte zunächst nacheinander verschiedene Kinder nach Deutschland, allen voran die ältesten Mädchen, weil sie befürchtete, dass die Soldaten auch diese wie sie selbst vergewaltigen würden.

Sie selbst floh 1997 mit den kleinen Kindern nach Deutschland. Die Familie, war zunächst nicht zusammen: Dem Vater mit den ältesten Töchtern drohte die Abschiebung, sie lebten zwei Jahre im Nienburger Kirchenasyl, die Mutter mit den kleineren Kindern in der Asylunterkunft. Nur durch die dauerhafte und sehr persönliche Betreuung der Mitglieder des Arbeitskreises Asyl konnte die Familie überhaupt zusammenbleiben und sich ein kleines Stück Hoffnung bewahren.

Frau Songün ist seit 1999 in ambulanter psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung von Dr. Angelika Claußen, der Vorsitzenden der IPPNW (Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.). Bis heute hat das Bundesamt für Flüchtlinge bzw. die Gerichte das Asylbegehren von Frau Songün nicht anerkannt, sie ist im Stadium eines abgelehnten Asylfolgeantrages durch das Bundesamt, und das obwohl mehrere voneinander unabhängige qualifizierte ärztliche Gutachten vorliegen, dass Frau Songün aufgrund der Folter und der sexualisierten Gewalt an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung leidet.

Befremdlicherweise hat dieselbe Beamtin des Bundesamtes aus Braunschweig, die Abschiebeschutz für die drei ältesten Töchter wegen der drohenden Gefahr der Folter anerkannt hat, bei Medine Songün, die am meisten Folterungen in ihrem Heimatland durchstehen musste, nicht einmal Abschiebeschutz gewährt, geschweige den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention.

Frau Songün befindet sich jetzt, nach gerade abgelehntem Folgeantrag wegen schwerer Suizidgefahr zurzeit in der Niedersächsischen Landesklinik Wunstdorf. Die kirchliche Gruppe in Nienburg, die sie betreut, sammelt Geld, weil das Ausländeramt Nienburg eine Garantiesumme von 25.000 Euro als Voraussetzung der Aussetzung der Abschiebung zu verlangen scheint. Wir hoffen, mit der Spende des FF zu einer dauerhaften humanen Lösung beitragen zu können.