Pressemitteilung zu BND-Spenden
Weilheim, 5. Dezember 2006
Auf seiner ersten Sitzung nach der Veröffentlichung des so genannten
Schäferberichts hat der Vorstand des Forschungsinstituts für Friedenspolitik
e.V. beraten, wie mit den unerbetenen und mit keiner Gegenleistung
verbundenen Spenden eines Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes
an das FF - in den Jahren 2003/2004 insgesamt 984,- € - umzugehen
sei.
Zur Diskussion standen die Alternativen: Rückzahlung an den BND,
Einbehaltung als Schmerzensgeld für die illegale Observation des
FF zwischen 1993 und 2003 oder Weiterleitung an indirekte Opfer
des deutschen Auslandsnachrichtendienstes.
Der Vorstand traf einstimmig die Entscheidung, die Spende an Folteropfer
aus der Türkei weiterzuleiten. Der BND trägt durch seine jahrelange
Kooperation mit den türkischen Geheimdiensten - besonders durch
die Weitergabe von Daten vornehmlich kurdischer Oppositioneller
aus der Bundesrepublik - an der brutalen Verfolgungspraxis Mitverantwortung
trägt. Namentlich geht das Geld an Medine Songün, deren Schicksal
beispielhaft für die politische Verfolgung von Kurdinnen und die
Ignoranz des deutschen Rechtsstaats gegenüber Folteropfern, und
insbesondere gegenüber Opfern geschlechtsspezifischer Verfolgung,
steht.
Cornelia Folger, Erich Schmidt-Eenboom, Peter Weiß, Dr. Marianne
Zepp
Die Fakten zum Fall von Cecik Songün
Medine Songün, geboren 1958, erlitt das Schicksal vieler Frauen
aus der Türkei. Sie stammt aus einem Dorf in der Nähe von Tunceli,
einer Stadt, die als Hochburg kurdischer Aufstände gilt. Hier leben
vor allem kurdische Aleviten. In den 1990er Jahren, als der Krieg
zwischen den türkischen Sicherheitskräften und der PKK-Guerilla
in vollem Gange war, war die Provinz Tunceli Ausnahmezustandsgebiet
und es wurde sogar ein Jahre andauerndes Lebensmittelembargo über
die Provinz verhängt, weil viele einfache Bauernfamilien die Guerilla
mit Kleidung und Lebensmitteln versorgten.
Frau Songün ist verheiratet und hat acht Kinder, sieben Töchter
und einen Sohn. Der Ehemann hat die Familie 1991 aus Gründen politischer
Verfolgung verlassen und ist nach Deutschland geflohen. Seine Frau
blieb im Dorf und wurde ab 1993, als Soldaten zunehmend die Region
und die Bevölkerung drangsalierten, häufig zu Verhören in die örtliche
Polizeiwache abgeführt und geschlagen, später auch gefoltert und
von den dortigen Sicherheitskräften vergewaltigt. Das gesamte Dorf,
aus dem Medine Songün stammt, wurde zerstört, die Bevölkerung vertrieben.
Frau Songün schickte zunächst nacheinander verschiedene Kinder nach
Deutschland, allen voran die ältesten Mädchen, weil sie befürchtete,
dass die Soldaten auch diese wie sie selbst vergewaltigen würden.
Sie selbst floh 1997 mit den kleinen Kindern nach Deutschland.
Die Familie, war zunächst nicht zusammen: Dem Vater mit den ältesten
Töchtern drohte die Abschiebung, sie lebten zwei Jahre im Nienburger
Kirchenasyl, die Mutter mit den kleineren Kindern in der Asylunterkunft.
Nur durch die dauerhafte und sehr persönliche Betreuung der Mitglieder
des Arbeitskreises Asyl konnte die Familie überhaupt zusammenbleiben
und sich ein kleines Stück Hoffnung bewahren.
Frau Songün ist seit 1999 in ambulanter psychiatrisch-psychotherapeutischer
Behandlung von Dr. Angelika Claußen, der Vorsitzenden der IPPNW
(Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des
Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.). Bis heute hat
das Bundesamt für Flüchtlinge bzw. die Gerichte das Asylbegehren
von Frau Songün nicht anerkannt, sie ist im Stadium eines abgelehnten
Asylfolgeantrages durch das Bundesamt, und das obwohl mehrere voneinander
unabhängige qualifizierte ärztliche Gutachten vorliegen, dass Frau
Songün aufgrund der Folter und der sexualisierten Gewalt an einer
schweren posttraumatischen Belastungsstörung leidet.
Befremdlicherweise hat dieselbe Beamtin des Bundesamtes aus Braunschweig,
die Abschiebeschutz für die drei ältesten Töchter wegen der drohenden
Gefahr der Folter anerkannt hat, bei Medine Songün, die am meisten
Folterungen in ihrem Heimatland durchstehen musste, nicht einmal
Abschiebeschutz gewährt, geschweige den Flüchtlingsstatus nach der
Genfer Flüchtlingskonvention.
Frau Songün befindet sich jetzt, nach gerade abgelehntem Folgeantrag
wegen schwerer Suizidgefahr zurzeit in der Niedersächsischen Landesklinik
Wunstdorf. Die kirchliche Gruppe in Nienburg, die sie betreut, sammelt
Geld, weil das Ausländeramt Nienburg eine Garantiesumme von 25.000
Euro als Voraussetzung der Aussetzung der Abschiebung zu verlangen
scheint. Wir hoffen, mit der Spende des FF zu einer dauerhaften
humanen Lösung beitragen zu können.
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